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E-Rechnung Deutschland 2027: 800.000-Euro-Umsatzgrenze erklärt

Erfahren Sie, welche Unternehmen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen müssen, wie die 800.000-Euro-Umsatzgrenze gilt und welche Rolle XRechnung, ZUGFeRD und Peppol spielen.

Am 1. Januar 2027 beginnt eine der wichtigsten Phasen bei der Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland.

Bereits seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2027 geht die Verpflichtung einen Schritt weiter: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 müssen für bestimmte inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

Unternehmen, die diese Umsatzgrenze nicht überschreiten, können die Übergangsregelungen noch bis zum 31. Dezember 2027 nutzen. Ab dem 1. Januar 2028 endet die allgemeine Übergangsphase weitgehend und die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt unabhängig von der Umsatzgrenze.

Doch wie genau funktioniert die Umsatzgrenze von 800.000 Euro? Welche Rechnungen fallen unter die Regelung? Können PDF-Rechnungen weiterhin verwendet werden? Und welche Rolle spielen XRechnung, ZUGFeRD und Peppol im deutschen E-Rechnungsmodell?

Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Anforderungen für 2027 Schritt für Schritt.

Warum ist 2027 für die E-Rechnung in Deutschland so wichtig?

Deutschland führt die verpflichtende B2B-E-Rechnung schrittweise ein. Die Umstellung erfolgt also nicht für alle Unternehmen zum selben Zeitpunkt.

Der Übergang lässt sich in drei wesentliche Phasen unterteilen:

Datum

Was ändert sich?

1. Januar 2025

Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können

1. Januar 2027

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen ausstellen

1. Januar 2028

Die allgemeine Übergangsphase endet und die Ausstellungspflicht wird umfassender

In den Jahren 2025 und 2026 können Unternehmen im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate wie PDF verwenden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ab 2027 wird der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres zu einem entscheidenden Kriterium.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die E-Rechnung 2027?

Die entscheidende Grenze für die Übergangsregelung im Jahr 2027 liegt bei 800.000 Euro.

Dabei gibt es jedoch eine wichtige Unterscheidung.

Liegt der Gesamtumsatz eines Unternehmens im Jahr 2026:

  • über 800.000 Euro: Ab dem 1. Januar 2027 müssen für die relevanten inländischen B2B-Umsätze E-Rechnungen ausgestellt werden.

  • bei 800.000 Euro oder darunter: Das Unternehmen kann die Übergangsregelung noch bis Ende 2027 nutzen.

  • ab dem 1. Januar 2028: Die umsatzabhängige Übergangsregelung endet.

Die Grenze sollte deshalb nicht als „800.000 Euro oder mehr“ interpretiert werden.

Auch ein Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von genau 800.000 Euro kann die Übergangsregelung für 2027 weiterhin nutzen.

Welcher Jahresumsatz zählt für die 800.000-Euro-Grenze?

Für die Verpflichtung im Jahr 2027 ist der Gesamtumsatz des Kalenderjahres 2026 maßgeblich.

Entscheidend ist dabei der Gesamtumsatz und nicht nur der Umsatz aus einzelnen B2B-Geschäften in Deutschland.

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen erzielt 2026:

  • 550.000 Euro aus inländischen B2B-Umsätzen in Deutschland

  • 400.000 Euro aus weiteren Geschäftstätigkeiten

Damit beträgt der Gesamtumsatz 950.000 Euro.

Da die Grenze von 800.000 Euro überschritten wird, fällt das Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 unter die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unternehmen sollten deshalb den gesetzlich relevanten Gesamtumsatz betrachten und nicht ausschließlich einzelne Umsätze mit deutschen Kunden.

Welche Umsätze fallen 2027 unter die E-Rechnungspflicht?

Die deutschen Regelungen zur E-Rechnung konzentrieren sich vor allem auf inländische Umsätze zwischen Unternehmen.

Der typische Fall ist:

In Deutschland ansässiges Unternehmen → In Deutschland ansässiges Unternehmen

Ob eine Transaktion tatsächlich unter die Pflicht fällt, hängt unter anderem vom Status der beteiligten Unternehmen, von der Art des Umsatzes und von der jeweiligen Rechnungsausstellungspflicht ab.

Auch ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt ist, sollten ihren Status gesondert prüfen.

Eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung allein bedeutet nicht automatisch, dass ein ausländisches Unternehmen für jede Transaktion als in Deutschland ansässig gilt.

Können Unternehmen 2027 weiterhin PDF-Rechnungen versenden?

Das hängt vom Umsatz des Unternehmens ab.

Wenn der Umsatz 2026 mehr als 800.000 Euro beträgt

Die entsprechende Übergangsregelung endet mit Ablauf des Jahres 2026. Für relevante Umsätze muss das Unternehmen ab 2027 eine strukturierte elektronische Rechnung verwenden, die den gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung entspricht.

Wenn der Umsatz 2026 höchstens 800.000 Euro beträgt

Das Unternehmen kann im Rahmen der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin andere Rechnungsarten verwenden.

Bei elektronischen, aber unstrukturierten Formaten wie einer einfachen PDF-Rechnung ist dafür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer E-Rechnung und einer lediglich digital versendeten Rechnung.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine einfache PDF-Datei nach deutschem Recht nicht als E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss strukturierte Daten enthalten, die elektronisch verarbeitet werden können.

Welche E-Rechnungsformate können in Deutschland verwendet werden?

Deutschland schreibt nicht ausschließlich ein einziges Rechnungsformat vor. Entscheidend ist vielmehr, dass die verwendete strukturierte Rechnung die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt.

Zu den bekanntesten Formaten gehören:

XRechnung

Die XRechnung ist ein vollständig strukturiertes E-Rechnungsformat, das in Deutschland weit verbreitet ist.

Die Rechnungsdaten werden als XML bereitgestellt und können von Softwaresystemen automatisiert verarbeitet werden.

Auch bei E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland wird die XRechnung bereits seit mehreren Jahren eingesetzt.

ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat. Es kombiniert strukturierte XML-Daten mit einem für Menschen lesbaren PDF/A-3-Dokument.

Dadurch kann dieselbe Datei sowohl visuell geöffnet als auch – bei Verwendung eines geeigneten Profils – von Softwaresystemen als strukturierte Rechnung verarbeitet werden.

Peppol BIS

Peppol BIS Billing 3.0 ist eine auf EN 16931 basierende Anwendungsspezifikation für den Austausch von Rechnungen über das Peppol-Netzwerk.

Peppol ist vor allem für Unternehmen relevant, die in mehreren Ländern tätig sind und Geschäftsdokumente über eine gemeinsame Interoperabilitätsinfrastruktur mit ihren Kunden austauschen möchten.

Dabei ist jedoch ein Punkt besonders wichtig:

Die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht schreibt nicht vor, dass alle Unternehmen Peppol verwenden müssen.

Peppol ist eine mögliche Infrastruktur für die Übertragung strukturierter Rechnungen. Das verwendete Format und der Übertragungsweg müssen die technischen Anforderungen der deutschen Regelungen erfüllen.

Ist Peppol in Deutschland verpflichtend?

Nein. Anders als beispielsweise Belgien schreibt Deutschland nicht vor, dass alle B2B-Rechnungen über Peppol übertragen werden müssen.

Peppol kann jedoch insbesondere in folgenden Situationen relevant sein:

  • Unternehmen sind in mehreren europäischen Ländern tätig.

  • Kunden befinden sich in Märkten, in denen Peppol bereits verbreitet ist.

  • Unterschiedliche Empfänger sollen über ein gemeinsames Netzwerk erreicht werden.

  • Strukturierte Rechnungen wie XRechnung sollen über Peppol übertragen werden.

  • Anforderungen mehrerer Länder sollen über eine möglichst einheitliche Infrastruktur verwaltet werden.

Belgien nutzt Peppol beispielsweise als zentrale Infrastruktur für die B2B-E-Rechnung. Deutschland verfolgt dagegen ein flexibleres Modell bei der Übertragung.

Für international tätige Unternehmen sollte die Frage deshalb nicht nur lauten:

„Welches Rechnungsformat benötigen wir in Deutschland?“

Eine weiterführende Frage ist:

„In welchem Umfang kann dieselbe Infrastruktur unsere E-Rechnungsanforderungen in Deutschland, Belgien und weiteren Märkten abdecken?“

Welche Ausnahmen gibt es von der E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die deutschen Regelungen sehen für bestimmte Umsätze Ausnahmen von der Pflicht zur strukturierten E-Rechnung vor.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Bruttobetrag von 250 Euro

  • Fahrausweise, die als Rechnung gelten

  • bestimmte umsatzsteuerfreie Umsätze

  • B2C-Umsätze

  • Rechnungen über bestimmte Leistungen von Kleinunternehmern

Die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Deutschland betrifft außerdem in erster Linie inländische Umsätze. Grenzüberschreitende Transaktionen werden daher nicht nach demselben Regelwerk beurteilt.

Bei grenzüberschreitenden B2B-Umsätzen innerhalb der EU werden in den kommenden Jahren die E-Rechnungs- und digitalen Meldepflichten im Rahmen von ViDA zunehmend relevant.

Müssen kleine Unternehmen 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Hier müssen zwei unterschiedliche Regelungen auseinandergehalten werden.

Die erste betrifft die Übergangsgrenze von 800.000 Euro.

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von höchstens 800.000 Euro im Jahr 2026 können grundsätzlich noch bis Ende 2027 von der Übergangsregelung profitieren.

Die zweite betrifft den steuerlichen Status als Kleinunternehmer.

Für Rechnungen über Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, besteht eine gesonderte Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.

Die Unternehmensgröße allein reicht daher nicht aus, um die E-Rechnungspflicht zu beurteilen. Steuerlicher Status, Art des Umsatzes und Jahresumsatz müssen gemeinsam betrachtet werden.

Müssen Unternehmen bis 2027 warten, um E-Rechnungen zu empfangen?

Nein.

Die Änderung auf der Empfängerseite gilt bereits seit dem 1. Januar 2025.

Unternehmen in Deutschland müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Dafür schreibt die Regelung weder einen bestimmten Service Provider noch zwingend eine Peppol-Anbindung vor.

Aus operativer Sicht sollten Unternehmen eingehende strukturierte Rechnungen jedoch:

  • anzeigen können,

  • technisch verarbeiten können,

  • in Buchhaltungs- oder ERP-Prozesse übernehmen können,

  • entsprechend den geltenden Anforderungen aufbewahren können.

Wer die Vorbereitung auf 2027 ausschließlich auf ausgehende Rechnungen konzentriert, betrachtet daher nur einen Teil des gesamten Prozesses.

Was sollten Unternehmen vor 2027 prüfen?

Für Unternehmen, die voraussichtlich unter die neue Stufe der Verpflichtung fallen, ist 2026 ein wichtiges Vorbereitungsjahr.

Insbesondere folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

1. Gesamtumsatz 2026 im Blick behalten

Unternehmen sollten nicht bis zum Jahresende warten, um festzustellen, ob die Grenze von 800.000 Euro überschritten wird.

Ist bereits absehbar, dass der Umsatz darüber liegen wird, sollte die E-Rechnungsinfrastruktur vor dem 1. Januar 2027 einsatzbereit sein.

2. Benötigte Rechnungsformate bestimmen

Nutzen Ihre Kunden XRechnung? Akzeptieren sie ZUGFeRD? Tauschen sie Dokumente über Peppol aus?

Die Anforderungen sollten je nach Kunde und Transaktion geprüft werden.

3. Eingehende und ausgehende Rechnungen gemeinsam betrachten

Die Erstellung einer Rechnung ist nur ein Teil des Prozesses.

Versand, Empfang, Validierung, Statusverfolgung und die Übertragung der Daten in ERP-Systeme sollten als durchgängiger Prozess geplant werden.

4. Internationale Anforderungen berücksichtigen

Ist Ihr Unternehmen neben Deutschland beispielsweise auch in Belgien, Frankreich, Polen, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Märkten mit neuen E-Rechnungsvorgaben aktiv, können separate Anbindungen für jedes Land langfristig schwer zu verwalten sein.

Interoperabilitätsinfrastrukturen wie Peppol gewinnen in solchen Szenarien an Bedeutung.

5. Tests nicht bis zum Stichtag aufschieben

Bei strukturierten E-Rechnungen müssen Rechnungsformate, Unternehmenskennungen, Kundendaten und Systemintegrationen getestet werden.

Wer die erste Rechnung erst am Tag des Inkrafttretens der Verpflichtung versendet, riskiert, technische Probleme unmittelbar in den laufenden Geschäftsprozess zu übertragen.

Wie unterstützt JetPeppol E-Rechnungsprozesse in Deutschland?

JetPeppol ist ein Peppol Access Point und eine E-Rechnungsplattform, über die Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen über das Peppol-Netzwerk senden und empfangen können.

Die Plattform unterstützt XRechnung mit UBL-Syntax sowie Peppol-Formate wie Peppol BIS Billing 3.0.

Mit JetPeppol können Unternehmen:

  • Peppol-Rechnungen senden und empfangen,

  • XRechnung-Dokumente unterstützen,

  • eingehende Dokumente zentral anzeigen,

  • den Status ausgehender Dokumente verfolgen,

  • eingehende Rechnungen in einer für die ERP-Übertragung vorbereiteten Struktur erhalten,

  • Peppol-Prozesse für unterschiedliche Märkte über eine gemeinsame Infrastruktur verwalten.

Das kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Peppol-Märkten tätig sind und nicht für jedes Land eine vollständig separate Infrastruktur verwalten möchten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die E-Rechnung in Deutschland 2027?

Die Übergangsgrenze für 2027 liegt bei 800.000 Euro. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 müssen ab dem 1. Januar 2027 für relevante inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen, sofern auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ein Unternehmen mit genau 800.000 Euro Umsatz 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Nach der allgemeinen Übergangsregelung nein. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 800.000 Euro oder weniger im vorangegangenen Kalenderjahr können die Übergangsregelung noch bis zum 31. Dezember 2027 nutzen.

Welcher Jahresumsatz zählt für die Grenze im Jahr 2027?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens im Jahr 2026.

Gilt eine PDF-Rechnung in Deutschland als E-Rechnung?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 erfüllt eine einfache PDF-Datei nicht die deutsche Definition einer strukturierten E-Rechnung. Im Rahmen bestimmter Übergangsregelungen können PDF-Rechnungen jedoch weiterhin verwendet werden.

Ist Peppol in Deutschland verpflichtend?

Nein. Peppol ist in Deutschland nicht das einzige vorgeschriebene Übertragungsnetzwerk für B2B-E-Rechnungen. Es kann jedoch für den standardisierten Austausch strukturierter Rechnungen genutzt werden und ist insbesondere bei länderübergreifenden E-Rechnungsprozessen relevant.

Ist XRechnung in Deutschland verpflichtend?

Die B2B-E-Rechnungsvorschriften schreiben nicht ausschließlich die XRechnung vor. Es können verschiedene Formate genutzt werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an eine strukturierte E-Rechnung erfüllen. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile gehören zu den verbreiteten Möglichkeiten.

Ab wann müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?

Nach den Übergangsregelungen endet die allgemeine umsatzabhängige Übergangsphase zum 1. Januar 2028. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen für bestimmte Umsätze bleiben davon unberührt.

Die Vorbereitung auf 2027 beginnt jetzt

Die deutsche E-Rechnungsumstellung hat auf der Empfängerseite bereits 2025 begonnen. Für Unternehmen mit höherem Umsatz wird 2027 auch auf der Ausstellerseite zu einem wichtigen Wendepunkt.

Wenn Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 voraussichtlich mehr als 800.000 Euro beträgt, ist der entscheidende Termin der 1. Januar 2027.

Bei der Vorbereitung geht es jedoch um mehr als die Erzeugung einer XML-Datei. Rechnungsformat, Validierung, Übertragungsweg, eingehende Rechnungen, ERP-Integration und länderspezifische Anforderungen sollten gemeinsam betrachtet werden.

Wenn Ihr Unternehmen in mehreren Märkten tätig ist, können Sie mit JetPeppol prüfen, wie sich Ihre E-Rechnungsprozesse in Deutschland in eine umfassendere, Peppol-basierte internationale Rechnungsinfrastruktur integrieren lassen.